Rechtsprechung
OVG Sachsen, 23.08.2001 - 3 BS 201/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
SächsGemO § 55 Abs. 3 S. 2, § 56 Abs. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufnahme eines Verhandlungsgegenstandes in die Agenda der Sitzung des Gemeinderats; Widerruf des Einvernehmens; Antragsrecht auf einer Fraktion des Gemeinderats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 22.08.2001 - 12 K 1944/01
- OVG Sachsen, 23.08.2001 - 3 BS 201/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Dresden, 22.08.2001 - 12 K 1944/01
Aufnahme des Verhandlungsgegenstandes "Wahl des Beigeordneten" auf die …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2001 - 3 BS 201/01
Die Anträge des Antragsgegners sowie der Beigeladenen zu 19) bis 24) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 22. August 2001 - 12 K 1944/01 - werden abgelehnt.
- VG Dresden, 14.04.2004 - 12 K 2496/01 Den hiergegen erhobenen Antrag auf Zulassung der Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht mit Beschluß vom 23.08.2001 zurück (Beschluß des VG Dresden vom 22.08.2001 - 12 K 1944/01 -, bestätigender Beschluß des SächsOVG vom 23.08.2001 - 3 BS 201/01).
Auch die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden sieht die Möglichkeit der Fraktionsbildung vor (§ 7 Abs. 2 HS; vgl. SächsOVG Beschl. v. 23.08.2001 - 3 BS 201/01).
Soweit das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem o.a. Beschluß vom 23.08.2001 - 3 BS 201/01 - darauf hingewiesen hat, es erwachse einer Partei oder Wählergruppe aus § 56 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO kein Rechtsanspruch auf die Besetzung einer Beigeordnetenstelle, weist die Kammer darauf hin, daß in jenem, in erster Instanz bei dieser Kammer anhängigen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Aufnahme der Wahl als Tagesordnungspunkt Verfahrensgegenstand war und die Besetzung der einzelnen Beigeordnetenstellen einer eingehenden Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht schon angesichts der Anforderungen an ein Verfahren mit summarischer Prüfung der Erfolgsaussichten nicht unterlag.
- OVG Sachsen, 15.03.2005 - 4 B 436/04
Beteiligungsfähigkeit, Feststellungsinteresse, Klageänderung, Fraktion, …
Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 22.8.2001 - 12 K 1944/01 - wurde diesem Antrag entsprochen; der dagegen gerichtete Antrag auf Zulassung der Beschwerde wurde mit Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23.8.2001 - 3 BS 201/01 - abgelehnt.